Förderung alternativer Energien

Gefördert wird der Einbau von Alternativenergieanlagen

Das sind zB. Solaranlage für Warmwasser, Solaranlage für Warmwasser und Übergangsheizung, Wärmepumpe, Hackschnitzelheizung, Pelletsheizung.


Ausmaß:

10% der Landesförderung

Einfach Bewilligungsschreiben der Landesregierung dem Gemeindeamt übersenden, Kontoverbindung angeben und der Betrag wird Ihnen automatisch überwiesen.

Zuständig