Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Aushängezeitraum: 22.04.2024 - 10.06.2024

KUNDMACHUNG über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Die Gemeindewahlbehörde hat in der Sitzung von 18.04.2024 Nachstehendes beschlossen:

1. Wahlsprengel

Das gebiet der Marktgemeinde Wolfern wird für die EU-Wahl am 09.06.2024 in vier Wahlsprengel eingeteilt:

Wahlsprengel 1 Marktgemeindeamt Wolfern - Gemeindewahlsprengel

Wahlsprengel 2 Musikheim Losensteinleiten

Wahlsprengel 3 Volksschule Wolfern

Wahlsprengel 4 Feuerwehrhaus Losensteinleiten


2. Wahlzeit

Die Wahlzeit wird für alle vier Wahlsprengel für die Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr festgesetzt.


3. Wahllokale

Als Wahllokale werden festgesetzt:

Wahlsprengel 1 Marktgemeindeamt Wolfern, Kirchenplatz 5, großer Sitzungssaal, 1. Stock

Wahlsprengel 2 Musikheim Losensteinleiten, Losensteinleiten 11, Gemeinschaftsraum rechts EG

Wahlsprengel 3 Volksschule Wolfern, Kirchenplatz 1, Klassenzimmer EG

Wahlsprengel 4 Feuerwehrhaus Losensteinleiten, Losensteinleiten 11, Mannschaftsraum EG

Wahlkartenwähler können ihre Stimme in allen vier Wahlsprengeln abgeben.


4. Wahlverbotszonen

In Gebäuden, in denen ein Wahllokal untergebracht ist und im Umkreis von 50 m ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprache an die Wähler, durch anschlagen oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten udgl., jede Ansammlung sowie das Tagen von Waffen verboten.


5. Besondere Wahlbehörde

Gemäß § 59(1) der Europawahlordnung wird für die Ausübung des Wahlrechts durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler eine Besondere Wahlbehörde eingerichtet.


Der Gemeindewahlleiter 

BGM Karl Mayr

Kundmachung (52 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.