Ortstaxe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,20 € pro Übernachtung

Information Oö. Tourismusgesetz 2018 – „Ortstaxe neu"

Mit 1.1.2019 wird die Ortstaxe von einer Gemeindeabgabe in eine Landesabgabe umgewandelt.

Damit einhergehend ist vorgesehen, dass Nächtigungsgäste in allen oberösterreichischen Gemeinden – und damit auch in den Nicht-Tourismusgemeinden - eine Ortstaxe entrichten müssen. Diese beträgt landesweit einheitlich zwei Euro. Von diesen zwei Euro verbleiben 5 % der Gemeinde als Kostenbeitrag für die Einhebung. Liegt die Gästeunterkunft in einer Tourismusgemeinde oder ist der betreffende Unternehmer einem Tourismusverband als freiwilliges Mitglied beigetreten, fließt der übrige Betrag (95 %) dem Tourismusverband zu. Ist dies nicht der Fall, fließt der betreffende Betrag an die Landes-Tourismusorganisation (LTO).

Zuständig

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