Hundeanmeldung

Da es immer wieder vorkommt, dass Hunde nicht oder mit unvollständigen Angaben angemeldet werden, möchten wir ihnen hier einen kurzen Leitfaden zur Hundehaltung und den damit verbundenen Pflichten geben.

In Oberösterreich ist die Voraussetzung für die Hundehaltung die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie das Besitzen des Sachkundenachweises.

1. Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss der Hund der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen gemeldet werden.

Für diese Meldung werden folgende Daten benötigt:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort des Hundehalters
  • Rufname, Rasse, Farbe, Geschlecht, Chipnummer  und Wurfdatum (-jahr) des Hundes
  • Der für das Halten eines Hundes erforderliche Sachkundenachweis
  • Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro.
  • Name und Adresse des Vorbesitzers

Alle diese Angaben werden für die Anmeldung im Hunderegister benötigt.

2. Sie erhalten bei der Anmeldung von der Gemeinde  eine Hundemarke die vom Hund getragen werden muss.  Bei  Verlust der Hundemarke, muss der Halter unverzüglich eine Ersatzmarke bei der Wohnsitzgemeinde besorgen.

Seit 01. Jänner 2010 besteht die Chippflicht in Österreich. Alle Hunde müssen vom Tierarzt mit einem Mikrochip versehen und registriert werden.
Sollte der Nachweis über den Versicherungsschutz und/oder der erforderliche Sachkundenachweis nicht (fristgerecht) erbracht werden, so hat die Gemeinde dem/der Hundehalter/in das Halten des Hundes mit Bescheid zu untersagen.

Weiters besteht für alle in Österreich gehaltenen Hunde eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank (§ 24a Tierschutzgesetz). www.help.gv.at

Die Registrierung mittels Handysignatur können sie nur über heimtierdatenbank.ehealth.gv.at kostenlos durchführen. Wird die Anmeldung über eine Behörde durchgeführt sind Kosten in Höhe von € 20,30 fällig. Außerdem haben sie die Möglichkeit, den Chip von ihrem Tierarzt gegen Gebühr registrieren zu lassen.

Wird die Hundehaltung beendet,  ist das unter Angabe des Endigungsgrundes innerhalb einer Woche der Gemeinde zu melden.

Link: www.land-oberoesterreich.gv.at


Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022 seit 1. September in Kraft

Für Hundehalter besteht seither eine erweiterte Meldepflicht:

Bei einem Wechsel oder Änderung der Hundehaftpflichtversicherung muss die Gemeinde informiert werden. Gemeinden haben außerdem das Recht, ab jetzt auch aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme €725.000,-) beim Hundehalter oder direkt bei der Versicherung nachzuprüfen. Die Gesetzesanpassung dient zur Verbesserung des Opferschutzes. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen können.


Termine SKNW:

•    01. März und 02. März 2024 jeweils 17-20 Uhr

•    03. Mai und 04. Mai 2024 jeweils 17-20 Uhr

•    05. Juni und 06. Juli 2024 jeweils 17-20 Uhr

•    06. September und 07. September 2024 jeweils 17-20 Uhr

•    08. November und 09. November 2024 jeweils 17-20 Uhr

Kosten: € 75,00

Anmeldungen bitte unter kassier@hundehalter.schule oder +43650/3009571 (Klaudia Beck)

Austragungsort: 4400 St. Ulrich, Betriebspark 13

Vortragende Tierärztin: Mag. vet. Pia Bittermann 

Vortragende Hundetrainerin: Mag. pharm. Susanne Patscheider, akademische Kynologin, Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin 


Weitere SKNW Kurse:

www.animal-train.at/skn/

Ankündigung_Hundehaltekurse_2024_1._HJ.docx (0.02 MB)

SKN_Termine2024.pdf (0.13 MB)

Anmeldung_SKN.pdf (0.03 MB)

Sachkundenachweisausschreibung[2].pdf herunterladen (0.14 MB)

www.land-oberösterreich.gv.at/SachkundeKurse

Ankündigung_Hundehaltekurse_2024_2._HJ.docx herunterladen (0.02 MB)

Sachkundenachweisausschreibung[3].pdf herunterladen (0.14 MB)

Zuständig

Formulare