Heizkostenzuschuss

Für die Heizperiode 2021/2022 wurde von der Oö. Landesregierung wieder der Heizkostenzuschuss für sozial bedürftige Personen gewährt.

Im Zeitraum von 01. Februar bis 09. Mai 2022 kann der Heizkostenzuschuss am Marktgemeindeamt beantragt werden. Bringen Sie bitte ihre Einkommensnachweise mit, sowie aller im Haushalt lebenden Personen. Der entsprechende Antrag kann im Bürgerservice gestellt werden. Achtung: Aufgrund der DSGVO ist der Antrag von allen mit dem/der Antragsteller/in gemeinsam im Haushalt gemeldeten Personen mit eigenem Einkommen zu unterfertigen.

Es werden sozial bedürftige Personen gefördert, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:

Alleinstehende
€ 950,00
Ehepaare/Lebensgemeinschaften€ 1.500,00
je minderjährigem Kind€ 380,00
für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
€ 520,00
für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
€ 350,00
Freibetrag Lehrlingsentschädigung
€ 232,49

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Dietachmair gerne während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zuständig

Förderungen