Baum- und Strauchschnitt
Der Herbst ist der geeignete Zeitpunkt, um Sträucher und Bäume wieder in Form zu bringen.
Wir bitten Sie, besonders im Bereich von Straßen und Wegen Sträucher und Bäume ausreichend zurückzuschneiden, um eine Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer oder Schäden an Fahrzeugen zu vermeiden.
Wenn der Winterdienst im Einsatz ist, bitte:
• Fahrzeuge nicht auf der Fahrbahn abstellen.
• in die Straße hängende Äste von Stauden und Bäumen zurückschneiden.
• die in Extremfällen aufgestellten Hinweistafeln und Verbotsschilder berücksichtigen.
• Schnee vom eigenen Grundstück nicht auf der Straße, beim Nachbarn oder auf dem Gehsteig ablagern - § 93 StVO 1960 sieht sinngemäß vor, dass im Ortsgebiet Eigentümer von Liegenschaften Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser entlang Ihrer Liegenschaft von Schnee befreien müssen. Bei Schnee und Glatteis müssen Sie diese auch streuen. Das Ablagern von Schnee auf der Straße ist nicht erlaubt.