Hundeanmeldung

Neues Hundehaltegesetz 2024 tritt in Kraft: Strengere Regeln für Hundehaltung in Oberösterreich


Am 1. Dezember 2024 ist das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz (HHG 2024) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Gefährdung sowie unzumutbare Belästigungen durch Hunde zu verhindern und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden zu fördern. Die Änderungen betreffen zahlreiche Aspekte der Hundehaltung und stellen erhöhte Anforderungen an Hundehalterinnen und Hundehalter.


    Theoretischer Sachkundekurs bleibt Pflicht

Unverändert bleibt die Regelung, dass vor der Anschaffung eines Hundes ein sechs Stunden umfassender theoretischer Sachkundekurs absolviert werden muss. Dies gilt für alle Hundebesitzer.


    Neue Kategorien: Große Hunde und spezielle Hunderassen

Das HHG 2024 unterscheidet künftig zwischen "großen Hunden" und "speziellen Hunderassen".


Große Hunde

Zu den großen Hunden zählen Tiere, die entweder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von über 20 kg ab dem 12. Lebensmonat erreichen. Für neu angemeldete große Hunde, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Alltagstauglichkeitsprüfung verpflichtend. Diese muss bis zum 18. Lebensmonat des Hundes oder innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgeschlossen sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Hunde, die vor dem 1. Dezember 2024 bereits gemeldet wurden, es sei denn, der Hund wechselt den Halter.


Spezielle Hunderassen

Als spezielle Hunderassen gelten unter anderem:

Bullterrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Dogo Argentino

American Pit Bull Terrier

Tosa Inu

Ebenfalls erfasst sind Kreuzungen dieser Rassen. Sie gelten ebenfalls als große Hunde und unterliegen denselben Vorschriften zur Alltagstauglichkeitsprüfung. Für bereits gemeldete Hunde dieser Rassen, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt die Prüfpflicht ebenfalls.


Zusätzlich müssen Hunde dieser Rassen ab dem 12. Lebensmonat im öffentlichen Raum – auch außerhalb von Ortsgebieten – an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Personen, die solche Hunde führen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein und die allgemeine Sachkunde nachweisen.


Weitere Neuerungen des HHG 2024

Maximal zwei Hunde gleichzeitig: Eine Person darf künftig nicht mehr als zwei große Hunde gleichzeitig führen.

Abschaffung der Hundemarke: Die bisherige Hundemarke wird durch die verpflichtende Kennzeichnung aller Hunde mittels Mikrochips ersetzt.

Das neue Gesetz bringt erhebliche Änderungen mit sich und setzt auf eine stärkere Verantwortung der Hundehalter, um ein sicheres Zusammenleben von Mensch und Tier zu gewährleisten.


Weitere Informationen zur Hundehaltung und zum Oö HHG 2024 finden sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at/OÖ Hundehaltegesetz

Infoblatt_Auffällige Hunde[2].pdf herunterladen (0.02 MB)

Infoblatt_Große Hunde.pdf herunterladen (0.02 MB)

Infoblatt_Hunde_spezieller_Rassen.pdf herunterladen (0.02 MB)


Da es immer wieder vorkommt, dass Hunde nicht oder mit unvollständigen Angaben angemeldet werden, möchten wir ihnen hier einen kurzen Leitfaden zur Hundehaltung und den damit verbundenen Pflichten geben.

In Oberösterreich ist die Voraussetzung für die Hundehaltung die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie das Besitzen des Sachkundenachweises.

1. Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss der Hund der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen gemeldet werden.

Für diese Meldung werden folgende Daten benötigt:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort des Hundehalters
  • Rufname, Rasse, Farbe, Geschlecht, Chipnummer  und Wurfdatum (-jahr) des Hundes
  • Der für das Halten eines Hundes erforderliche Sachkundenachweis
  • Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro.
  • Name und Adresse des Vorbesitzers

Alle diese Angaben werden für die Anmeldung im Hunderegister benötigt.

Seit 01. Jänner 2010 besteht die Chippflicht in Österreich. Alle Hunde müssen vom Tierarzt mit einem Mikrochip versehen und registriert werden, dieser Chip ersetzt ab 01.12.2024 mit dem neuen Hundehaltegesetz 2024 die Hundemarkt
Sollte der Nachweis über den Versicherungsschutz und/oder der erforderliche Sachkundenachweis nicht (fristgerecht) erbracht werden, so hat die Gemeinde dem/der Hundehalter/in das Halten des Hundes mit Bescheid zu untersagen.

Weiters besteht für alle in Österreich gehaltenen Hunde eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank (§ 24a Tierschutzgesetz). 

Die Registrierung mittels Handysignatur können sie nur über heimtierdatenbank.ehealth.gv.at kostenlos durchführen. Wird die Anmeldung über eine Behörde durchgeführt sind Kosten in Höhe von € 20,30 fällig. Außerdem haben sie die Möglichkeit, den Chip von ihrem Tierarzt gegen Gebühr registrieren zu lassen.

Wird die Hundehaltung beendet,  ist das unter Angabe des Endigungsgrundes innerhalb einer Woche der Gemeinde zu melden.

Link: www.land-oberoesterreich.gv.at


Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022 seit 1. September in Kraft

Für Hundehalter besteht seither eine erweiterte Meldepflicht:

Bei einem Wechsel oder Änderung der Hundehaftpflichtversicherung muss die Gemeinde informiert werden. Gemeinden haben außerdem das Recht, ab jetzt auch aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme €725.000,-) beim Hundehalter oder direkt bei der Versicherung nachzuprüfen. Die Gesetzesanpassung dient zur Verbesserung des Opferschutzes. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen können.


SKNW Kurse:

www.land-oberösterreich.gv.at/SachkundeKurse

Sachkundenachweise_2025_ÖRV_Steyr.pdf herunterladen (0.31 MB)

Ausschreibung_Sachkundekurs_Mai_-_Dez2025.pdf herunterladen (0.32 MB)

Ankündigung_Hundehaltekurse_2025.2._HJ.pdf herunterladen (0.12 MB)

Auschreibung Sachkundenachweise 2  HJ.2025.pdf herunterladen (0.46 MB)

Sachkundenachweise_2026.pdf herunterladen (0.25 MB)

Auschreibung_Sachkundenachweise_1_HJ.2026.pdf herunterladen (0.46 MB)

Ankündigung_Hundehaltekurse_2026.1.HJ.pdf herunterladen (0.12 MB)

SKN_Termine2026.pdf herunterladen (0.12 MB)


Alltagstauglichkeitsprüfung:

Auschreibung ATP 2 HJ 2025.pdf herunterladen (0.46 MB)

Alltagstauglichkeitsprüfung Infoblatt.pdf herunterladen (0.1 MB)

Sachkundenachweisausschreibung[10].pdf herunterladen (0.14 MB)

Auschreibung_ATP_1_HJ_2026_Kopie.pdf herunterladen (0.46 MB)

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