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Aushängezeitraum: 29.01.2026 - 16.02.2026
Die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wolfern in der Sitzung am 02.10.2025 beschlossene und gemäß § 34 Abs. 1 OÖ Raumordnungsgesetz 1994, LGBL 114/1993 i.d.g.F. vom Amt der OÖ Landesregierung mit Bescheid vom 02.01.2026, Zahl: RO-2025-172527/4-Ja genehmigte Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.05 wird hiermit gemäß § 34 Abs. 5 OÖ Raumordnungsgesetz 1994, LGBL 114/1993 i.d.g.F., als Verordnung der Marktgemeinde Wolfern kundgemacht.
Der Plan kann am Marktgemeindeamt Wolfern oder auf der Homepage unter der Rubrik "Digitale Amtstafel" eingesehen werden.
Mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag wird der Plan rechtswirksam.
Auch nach Inkrafttreten liegt der Plan während der Amtsstunden beim Marktgemeindeamt Wolfern für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Kundmachung FWP Änderung Nr. 4.05 (1,07 MB) - .PDF
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