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Aushängezeitraum: 29.08.2024 - 30.09.2024
Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471/1992, idgF, wird die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörde für die Nationalratswahl 2024 am 29.09.2024 bekannt gegeben:
I. Gemeinde (Sprengel)wahlleiter:
Die Funktion des/der Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde und des/der Gemeinde (Sprengel)wahlleiter(s) in übt gemäß § 8 Abs. 2 NRWO
Mayr Karl
aus
II. Gemeinde (Sprengel)wahlleiter- Stellvertreterin
vom Bürgermeister hat für de Fall der vorübergehenden Verhinderung des/der Gemeinde (Sprengel)wahlleiters und dessen Stellvertreterin gemäß § 8 Abs. 3 NRWO bestellt:
Derfler Johanna Theresia
III. BeisitzerInnen:
Der/Die Bezirkswahlleiter(in) hat gemäß § 15 Abs. 2 NRWO folgende BeisitzerInnen und ErsatzsbeisitzerInnen in die Gemeindewahlbehörde berufen:
1. Für die Volkspartei (ÖVP)
2. Für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
3. Für die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)
IV. Vertrauenspersonen:
Gemäß § 15 Abs. 4 NRWO werden als Vertrauenspersonen entsendet:
Informationen über die weiteren Sprengel finden Sie im PDF Dokument
Kundmachung (382 KB) - .PDF
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