Kundmachung über die Bestellung und Berufung der Mitglieder der Gemeindewahlbehörde

Aushängezeitraum: 29.08.2024 - 30.09.2024

Gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471/1992, idgF, wird die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörde für die Nationalratswahl 2024 am 29.09.2024 bekannt gegeben:

I. Gemeinde (Sprengel)wahlleiter:

Die Funktion des/der Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde und des/der Gemeinde (Sprengel)wahlleiter(s) in übt gemäß § 8 Abs. 2 NRWO

Mayr Karl

aus

II. Gemeinde (Sprengel)wahlleiter- Stellvertreterin

vom Bürgermeister hat für de Fall der vorübergehenden Verhinderung des/der Gemeinde (Sprengel)wahlleiters und dessen Stellvertreterin gemäß §  8 Abs. 3 NRWO bestellt:

Derfler Johanna Theresia

III. BeisitzerInnen:

Der/Die Bezirkswahlleiter(in) hat gemäß § 15 Abs. 2 NRWO folgende BeisitzerInnen und ErsatzsbeisitzerInnen in die Gemeindewahlbehörde berufen:

1. Für die Volkspartei (ÖVP)

Beisitzer(in)Ersatzbeisitzer(in)
Rackeseder CarmenSchillhuber Franz
Ebner GerlindeHuber Franz
Schröckmayr Gerda MariaMehler Christoph
Stelzer Lukas Peter LeopoldPoinstingl Fabian


2. Für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)

Beisitzer(in)Ersatzbeisitzer(in)
Keipert SimoneEpet Andreas
Reichert Teresa

3. Für die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)

Beisiter(in)Ersatzsbeisitzer(in)
Ennsgraber BernhardHinterleitner Josef
Gsöllpointner MichaelJetzinger Iris

IV. Vertrauenspersonen:

Gemäß § 15 Abs. 4 NRWO werden als Vertrauenspersonen entsendet:



Informationen über die weiteren Sprengel finden Sie im PDF Dokument

Kundmachung (382 KB) - .PDF

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