Seit 01.07.2025 gilt die neue Regelung, dass Gemeindeverordnungen wie z.B. die Abfallgebührenverordnung, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht werden müssen.
Das bedeutet, eine Gemeindeverordnung erlangt erst mit der Veröffentlichung im RIS ihre rechtliche Gültigkeit.
Deshalb finden Sie Kundmachungen von Gemeindeverordnungen zukünftig nur noch auf www.ris.bka.gv.at/GemeinderechtAuth/
Die Amtstafel auf der Gemeindehomepage bleibt jedoch weiterhin unsere Veröffentlichungsplattform für Kundmachungen wie Gemeinderatssitzungen, Planauflagen oder die Anberaumung einer Verhandlung.