Elektronische Zustellung von Schriftstücken (Duale Zustellung)

Seit 2018 gibt es die Möglichkeit einer „Dualen Zustellung“.

Bei der „Dualen Zustellung“ können Schriftstücke an ein elektronisches Postfach des Empfängers übermittelt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass derzeit nur die Versendung der Vorschreibung und der Lastschriftanzeigen der Abbucher möglich ist. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch Schriftstücke, wie z. B. Bescheide, Informationsschreiben, usw. zugestellt werden. 

Die Übermittlung nach den Vorgaben des österreichischen Zustellgesetzes ist dabei ebenso rechtswirksam wie die postalische Zusendung und gegebenenfalls nachweisbar wie ein Rückscheinbrief der Stufen RSa oder RSb.

Einer der entscheidenden Vorteile der elektronischen Zustellung ist, dass die Schriftstücke orts- und zeitungebunden elektronisch abgeholt werden können. Die elektronische Abholung ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche möglich. Überdies ist die Nutzung der elektronischen Zustellung mit keinen Kosten verbunden.

Weiters wird für den Empfänger der Schriftstücke durch die „Duale Zustellung“ der Postweg verkürzt, Schriftstücke können nicht am Postweg verloren gehen oder falsch zugestellt werden. Die elektronische Zustellung kann auch jederzeit wiederrufen werden.

Wenn Sie Schriftstücke künftig elektronisch erhalten möchten, bitten wir Sie, das beiliegende Formular ausgefüllt an uns zurück zu schicken.

Zuständig

Formulare