Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.01 "Badhofer - Oberwolfern"

Aushängezeitraum: 05.04.2024 - 06.05.2024

Kundmachung

Gemäß § 33 Abs 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Die Marktgemeinde Wolfern beabsichtig den Flächenwidmungsplan Nr. 4 im Bereich der Ortschaft Oberwolfern in der KG Unterwolfern abzuändern.

der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Abänderungsverfahrens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 14. März 2024 gesfasst.

Die Änderung betrifft:

Widmung von Teilflächen des Grundstückes 946 KG Unterwolfern im Gesamtausmaß von 239 min Dorfgebiet mit einer Schutz- oder Pufferzone.

Der Plan liegt von 05. April bis 06. Mai 2024 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.

Kundmachung Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.01 (208 KB) - .PDF

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