Grundsteuer

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)    Hebesatz:     500 vH d. Steuermessbetrages
  • Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                            Hebesatz:     500 vH d. Steuermessbetrages

Der Grundsteuermessbetrag wird mittels Bescheid vom Finanzamt festgelegt. Dieser Messbetrag wird mit dem oben angeführten Hebesatz multipliziert und ergibt den Steuerbetrag. 

Zuständig