Handy-Signatur - Bürgerkarte

Ab sofort kann die Handy-Signatur auch am Marktgemeindeamt Wolfern registriert werden!eine Nahaufnahme eines Zeichens

Bitte persönlich mit einen Lichtbildausweis sowie dem zu aktivierenden Handy kommen.


Überblickgrafische Benutzeroberfläche, Anwendung

Per Mausklick können Sie schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel von zu Hause aus erledigen. Vom Online-Stipendium bis zum Besuch beim Finanzamt im Internet (FinanzOnline), von der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung oder einer Meldebestätigung bis zur Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst, spannt sich ein breiter Bogen an Diensten, die Ihnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können.

Damit Sie diese Services sicher über das Internet nutzen können, muss Ihre Identität auch in der elektronischen Welt eindeutig nachweisbar sein. Dafür benötigen Sie einen digitalen Ausweis – die Handy-Signatur. Mit der Handy-Signatur können Sie sich nicht nur im Internet ausweisen – Sie können Ihre Anträge gleich direkt rechtsgültig elektronisch unterschreiben. Kartenlesegeräte, Softwareinstallationen, unzählige Passwörter für verschiedene Seiten gehören damit der Vergangenheit an.

Eine vollständige Anwendungsübersicht finden sie online unterwww.buergerkarte.at/anwendungen-handy

Verwendung

Bei Verwendung der Handy Signatur wird – analog zu E-Banking Lösungen der Banken – nach erfolgter Eingabe der Handynummer und einem Passwort ein Einmalcode in einem SMS übermittelt. 

Die Eingabe dieses Einmalcodes (TAN= Transaktionsnummer) in der jeweiligen Anwendung löst die qualifizierte elektronische Signatur aus. Die qualifizierte Signatur ist gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift nicht nur bei elektronischen Amtswegen, sondern auch in der Privatwirtschaft etwa beim elektronischen Unterzeichnen von Verträgen.

Ein weitere Möglichkeit die Handy-Signatur zu nutzen, ist der Empfang der TAN mittels Handy-Signatur App. Weitere Informationen zur App stehen unter app-info.handy-signatur.at zur Verfügung.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Beantragung der Handy-Signatur ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Aktivierung

Sämtliche Aktivierungsmöglichkeiten finden Sie auf www.buergerkarte.at/aktivieren-handy

Kosten:

Es fallen der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung der Handy-Signatur keine Kosten an. 

Zuständig