Vermietung

Überlassungsgebühr für

Weinkeller  € 30,00 pro Abend + € 200,-- Kaution

 

Kulturhaus 

  • pro Tag für Gemeindebürger/Innen € 100,00 + € 200,-- Kaution 
  • pro Tag für Küchenbenützung € 20,00
  • pro Tag für Auswärtige (zB Kurse, Seminare, …) € 150,00 + € 200,-- Kaution 
  • Pauschalgebühr jährlich, pro Veranstaltungsreihe € 150,00 + € 200,-- Kaution 
  • für einzelne Kurzveranstaltungen pro Veranstaltung (max. 5 Stunden) € 40,00 + € 200,-- Kaution 

Weitere Bedingungen:

  • Der Mieter muss volljährig sein.
  • Die Rückgabe des Schlüssels muss am nächsten Werktag erfolgen.
  • Bei ordnungsgemäßem Zustand des Kulturhauses und keinen weiteren Vorkommnissen, wird bei der Rückgabe die Kaution wieder ausbezahlt.
  • Sollte die vollständige Reinigung am nächsten Werktag in der Früh noch nicht abgeschlossen sein, wird ein weiterer Tag Miete verrechnet.
  • Für eventuelle Beschmutzung oder Schäden an der Einrichtung hat der Veranstalter in voller Höhe der Kosten aufzukommen. Eventuelle Schäden sind bei der Rückgabe des Schlüssels sofort zu melden!
  • keine Abhaltung von öffentlich-politischen Veranstaltungen von Parteien, deren Organisationen oder wahlwerbenden Parteien
  • Es gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Veranstaltungsstätte.
  • Die Straße und der Parkplatz vor dem Kulturhaus müssen immer frei befahrbar und SAUBER sein! (Aschenbecher benützen!)
  • Ungebührliche Lärmerregung (zB: lautes Schreien, grölen, Musik, etc.) ist im Außenbereich verboten!


Veranstaltungssaal Tavernstraße 24

  • pro Tag € 300,00

enthalten ist der Vortag für den Aufbau und der Folgetag für den Abbau die Benützung der Schank/Bar, Tische und Stühle

  • für jeden weiteren Tag € 150,00
  • für einzelne Kurzveranstaltungen pro Veranstaltung (max. 5 Stunden) € 100,00
  • Benützungsgebühr Küche (ohne Kochgeräte) € 50,00
  • Benützungsgebühr Gläser € 50,00
  • Benützungsgebühr Besteck und Geschirr € 50,00
  • Benützungsgebühr Tischtücher, je Stück inkl. Reinigung € 15,00
  • Gebühr für zusätzlichen Reinigungsaufwand € 30,00 / je Stunde
  • Gebühr für Haustechniker € 40,00 / je Stunde
  • Betriebskosten: Strom € 25 ct/kWh 
  • Kaution: für oben angeführte Liegenschaft, je Vermietung € 500,00

Weitere Bedingungen:

  • Vermietung nur an Vereine und Organisationen aus Wolfern.
  • Der Verantwortliche des Vereins/der Organisation muss volljährig sein.
  • Die Rückgabe des Schlüssels muss am nächsten Werktag erfolgen.
  • Bei ordnungsgemäßem Zustand der Liegenschaft Tavernstraße 24 und keinen weiteren Vorkommnissen, wird bei der Rückgabe die Kaution wieder ausbezahlt.
  • Die Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen. Sollte die vollständige Reinigung am nächsten Werktag noch nicht abgeschlossen sein, wird ein weiterer Tag Miete verrechnet.
  • Für eventuelle Beschmutzung oder Schäden an der Einrichtung hat der Veranstalter in voller Höhe der Kosten aufzukommen. Eventuelle Schäden sind bei der Rückgabe des Schlüssels sofort zu melden!
  • Es gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Veranstaltungsstätte.
  • Die als Privatparkplätze gekennzeichneten Flächen sind unbedingt freizuhalten.
  • Ungebührliche Lärmerregung (zB: lautes Schreien, grölen, Musik, etc.) ist im Außenbereich verboten.


Ballettsaal 

  • für die 1. Doppelstunde pro Tag € 30,00 
  • jede weitere angefangene Stunde € 10,00 

Begegnungsraum vor Bücherei bis zu 5 Stunden € 30,00 + € 200,-- Kaution 

Turnsaal € 140,00 pro Jahr 

Weitere Bedingungen: 

  • Der Mieter muss volljährig sein.
  • Bei ordnungsgemäßem Zustand des Begegnungsraumes und keinen weiteren Vorkommnissen, wird bei der Rückgabe die Kaution wieder ausbezahlt.
  • Für eventuelle Beschmutzung oder Schäden an der Einrichtung hat der Veranstalter in voller Höhe der Kosten aufzukommen. Eventuelle Schäden sind bei der Rückgabe des Schlüssels sofort zu melden!
  • keine Abhaltung von öffentlich-politischen Veranstaltungen von Parteien, deren Organisationen oder wahlwerbenden Parteien
  • Es gilt ein allgemeines Rauchverbot in den Veranstaltungsstätten.
  • Ungebührliche Lärmerregung (zB: lautes Schreien, grölen, Musik, etc.) ist im Außenbereich verboten!


Bauhof für Veranstaltungen 

  • pro Arbeitsstunde (Bauhofpersonal) € 40,00 
  • Strom pro kW/h € 0,25
  • Wasserverbrauch nach m³ und gültigem Tarif pro m³ 


Tarifordnung_Öffentliche_Gemeindegebäude.pdf herunterladen (0.08 MB)