Geschäftsordnung Kollegialorgane

26.09.2019

Kundmachung gemäß § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird kundgemacht:

Verordnung des Gemeinderates der Markgemeinde Wolfern vom 26.09.2019 mit der eine Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Marktgemeinde Wolfern mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erlassen wird.

1.

Auf Grund des § 66 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990. LGBl. Nr. 91 wird in der Anlage eine Geschäftsordnung für die Kollegialorgane (mit Ausnahme des Prüfungsausschusses) der Marktgemeinde Wolfern erlassen.

2.

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 15. Dezember 2015 außer Kraft.