Rasenmähen und Ruhezeiten

Das Rasenmähen oder andere geräuschvolle Tätigkeiten sind in Wolfern in der Lärmschutzverordnung vom 16. Dezember 1999 geregelt.

Grundsätzlich gilt das die Verwendung von Rasenmäher, Vertikutiergeräte, Kreissägen und dgl., von Samstag ab 17:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zur Gänze verboten ist.

Zuständig