Hundehaltung

Grundsätzlich gilt, dass Hunde in Siedlungsgebieten an der Leine zu führen sind.

Auf öffentlichen Kinderspielplätzen, Badeanlagen, Grün- und Parkanlagen, etc. ist die Mitnahme von Hunden verboten.

 

Wer einen Hund Gassi führt, muss die Exkremente seines Hundes, die dieser im Ortsgebiet hinterlässt, unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen (OÖ Hundehaltegesetz 2002, § 6, Abs. 3 und StVO §92 Abs. 2). 

 

Im Hundeguide das Landes Oberösterreich finden Sie noch weitere Spielregeln für die Haltung von Hunden.

Link zu Oö. Hundehaltegesetz

Zuständig