Allergeninformation bei Veranstaltungen

Auch Festveranstalter sind verpflichtet, Informationen über allergene Inhaltsstoffe in unverpackten Lebensmitteln an die Endverbraucher weiterzugeben. Es muss sichergestellt sein, dass die Informationen verfügbar und leicht zugänglich sind. Sie sind den Endverbrauchern (Gästen) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Für Feuerwehrfeste und Feste von gemeinnützigen Vereinen hat das Bundesministerium für Gesundheit klargestellt, dass nur jene Lebensmittel, die von Privatpersonen zu Hause hergestellt und vor Ort verkauft werden, wie Mehlspeisen und Aufstriche, von einer Ausnahme umfasst sind (Stichwort: Kuchenspenden). Siehe dazu auch die FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit

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