Kanalbenützungsgebühren

Tipp: Für Studenten und Schüler, die ganzjährig aus Schul- oder Studienzwecken in auswärtigen Gemeinden aufhältig sind, und für Präsenz- und Zivildiener wird nach Vorlage einer Bestätigung ab dem Folgequartal eine 50%-ige Ermäßigung gewährt. Dazu bitte rechtzeitig vor Beginn eine Bestätigung am Marktgemeindeamt einbringen.

Zuständig