Voranschlag

Im Sinne des § 76 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Wolfern in der am 14.12.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossenen Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2024 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. 

Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. 

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Zuständig